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U R H E B E R R E C H T Urheberrecht
28.09.2002 - Bundesrat mit Urheberrechtsnovelle unzufrieden
Der Bundesrat beschloss am Freitag zahlreiche Änderungen am Regierungsentwurf zur geplanten Novelle des Urheberrechts: Die Novelle sei nicht geeignet, »die Interessen und Vorschläge der einzelnen Wirtschaftsgruppen ... ausreichend zu berücksichtigen.« Dies ergäbe sich schon aus »den zahlreichen Einwendungen und Stellungnahmen der Unterneh-men und Verbände aus der Informations- und Medienwirtschaft«, so der Wirtschaftsausschuss der Länderkammer.
Ausdrücklich begrüßt wurden die Änderungsempfehlungen vom Branchenverband Bitkom, der die Novelle schon frühzeitig als unzureichend ablehnte.
Nach Vorstellung des Bundesrates sollen die Urheber künftig technische Schutzmaßnahmen (Digital Rights Management, kurz: DRM) einsetzen. Wer dem nicht nachkommt, soll keine Pauschalvergütungen mehr erhalten.
Ferner sollen Urheberabgaben nur noch auf Geräte erhoben werden, »die erkennbar und primär zur Vornahme von Vervielfältigung bestimmt sind». Nach geltender Rechtsprechung sind dagegen alle Geräte vergütungspflichtig, die sich zum Vervielfältigen geschützter Werke generell eignen.
Indess ist kaum damit zu rechnen, dass sich der Vorschlag durchsetzen wird: Urheberrecht fällt in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Länder haben hier keine Mitspracherechte.
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