|
 |
ERSTER TEIL
Erster Abschnitt
Allgemeines
§ 1 - Allgemeines
Zweiter Abschnitt
Das Werk
§ 2 - Geschützte Werke
§ 3 - Bearbeitungen
§ 4 - Sammelwerke und Datenbankwerke
§ 5 - Amtliche Werke
§ 6 - Veröffentlichte und erschienene Werke
Dritter Abschnitt
Der Urheber
§ 7 - Urheber
§ 8 - Miturheber
§ 9 - Urheber verbundener Werke
§ 10 - Vermutung der Urheberschaft
Vierter Abschnitt
Inhalt des Urheberrechts
1. Allgemeines
§ 11 - Allgemeines
2. Urheberpersönlichkeitsrecht
§ 12 - Veröffentlichungsrecht
§ 13 - Anerkennung der Urheberschaft
§ 14 - Entstellung des Werkes
3. Verwertungsrechte
§ 15 - Allgemeines
§ 16 - Vervielfältigungsrecht
§ 17 - Verbreitungsrecht
§ 18 - Ausstellungsrecht
§ 19 - Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
§ 19a - Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
§ 20 - Senderecht
§ 20a - Europäische Satellitensendung
§ 20b - Kabelweitersendung
§ 21 - Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger § 22 - Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugäng-
lichmachung
§ 23 - Bearbeitungen und Umgestaltungen
§ 24 - Freie Benutzung
4. Sonstige Rechte des Urhebers
§ 25 - Zugang zu Werkstücken
§ 26 - Folgerecht
§ 27 - Vergütung für Vermietung und Verleihen
Fünfter Abschnitt
Rechtsverkehr im Urheberrecht
1. Rechtsnachfolge in das Urheberrecht
§ 28 - Vererbung des Urheberrechts § 29 - Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
§ 30 - Rechtsnachfolger des Urhebers
2. Nutzungsrechte
§ 31 - Einräumung von Nutzungsrechten
§ 32 - Angemessene Vergütung
§ 32a - Weitere Beteiligung des Urhebers
§ 32b - Zwingende Anwendung
§ 33 - Weiterwirkung von Nutzungsrechte
§ 34 - Übertragung von Nutzungsrechten
§ 35 - Einräumung einfacher Nutzungsrechte
§ 36 - Gemeinsame Vergütungsregeln
§ 36a - Schlichtungsstelle
§ 37 - Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten
§ 38 - Beiträge zu Sammlungen
§ 39 - Änderungen des Werkes
§ 40 - Verträge über künftige Werke
§ 41 - Rückrufsrecht wegen Nichtausübung
§ 42 - Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung
§ 42a - Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern
§ 43 - Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen
§ 44 - Veräußerung des Originals des Werkes
Sechster Abschnitt
Schranken des Urheberrechts
§ 44a - Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
§ 45 - Rechtspflege und öffentliche Sicherheit
§ 45a - Behinderte Menschen
§ 46 - Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch
§ 47 - Schulfunksendungen
§ 48 - Öffentliche Reden
§ 49 - Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
§ 50 - Bild- und Tonberichterstattung
§ 51 - Zitate
§ 52 - Öffentliche Wiedergabe
§ 52a - Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
§ 53 - Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
§ 54 - Vergütungspflicht für Vervielfältigung im Wege der Bild- und Tonauf-
zeichnung
§ 54a - Vergütungspflicht für Vervielfältigung im Wege der Ablichtung
§ 54b - Wegfall der Vergütungspflicht des Händlers
§ 54c - Wegfall der Vergütungspflicht bei Ausfuhr
§ 54d - Vergütungshöhe
§ 54e - Hinweispflicht in Rechnungen auf urheberrechtliche Vergütungen
§ 54f - Meldepflicht
§ 54g - Auskunftspflicht
§ 54h - Verwertungsgesellschaften, Handhabung der Mitteilungen
§ 55 - Vervielfältigung durch Sendeunternehmen
§ 55a - Benutzung eines Datenbankwerkes
§ 56 - Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe durch Geschäftsbetriebe
§ 57 - Unwesentliches Beiwerk
§ 58 - Werke in Ausstellungen, öffentlichem Verkauf und öffentlich zugängli-
chen Einrichtung
§ 59 - Werke an öffentlichen Plätzen
§ 60 - Bildnisse
§ 61 - (weggefallen)
§ 62 - Änderungsverbot
§ 63 - Quellenangabe
§ 63a - Gesetzliche Vergütungsansprüche
Siebenter Abschnitt
Dauer des Urheberrechts
§ 64 - Allgemeines
§ 65 - Miturheber, Filmwerke
§ 66 - Anonyme und pseudonyme Werke
§ 67 - Lieferungswerke § 68 - (weggefallen)
§ 69 - Berechnung der Fristen
Achter Abschnitt
Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
§ 69a - Gegenstand des Schutzes
§ 69b - Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen
§ 69c - Zustimmungsbedürftige Handlungen
§ 69d - Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
§ 69e - Dekompilierung
§ 69f - Rechtsverletzungen
§ 69g - Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften, Vertragsrecht

|
 |